Definition: Lernvereinbarung

Eine Lernvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Lernenden und Lehrkraft. Sie schafft Verbindlichkeit und bietet zugleich die Möglichkeit, den Lernprozess zu reflektieren. Ziel der Vereinbarung ist es, konkrete Lernschritte im gegenseitigen Einverständnis von Lehrenden und Lernenden verbindlich umzusetzen sowie dabei auch die nötige und mögliche Unterstützung festzuhalten.

Das Bild zeigt einen schwarzen Stift vor weißem Hintergrund.

So verpflichten sich die Lernenden selbst zum Lernen, gleichzeitig werden sie zu eigenständigen Entscheidungen in Bezug auf die Umsetzung einzelner Lernschritte und Lernformen angeregt. Dies wiederum motiviert und spornt an, die gesetzten Ziele auch zu erreichen und die eigene Leistung als persönlichen Erfolg zu sehen.

Das Bild zeigt zwei sich schüttelnde Hände.

Durch die Lernvereinbarung ist es möglich, die hohen Anforderungen an die Eigenverantwortlichkeit und Lernkompetenz der Teilnehmenden mit einer einfachen Struktur zu verbinden, die Transparenz schafft und zur Kommunikation über Lernziele und deren Erreichung genutzt werden kann.


Herkunft und vergleichbare Ansätze

Die Idee ist nicht grundsätzlich neu, sie wird an Hochschulen und im Schulkontext schon vielfach praktiziert, um Projektarbeit zu begleiten. Der Lernprozess wird dabei kontinuierlich dokumentiert und  entwickelte Kompetenzen bewertet, wie es auch die Portfolioarbeit vorsieht. Auch im betrieblichen Kontext ist die Arbeit mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen bekannt, die häufig als Form der Führung und als Basis für regelmäßige Mitarbeitergespräche genutzt wird.

 

Planungs- und Kontrollinstrument

Auch Kursteilnehmende können durch die Lernvereinbarung Orientierung und Hilfestellung zur Erreichung ihrer Ziele erhalten. Die Vertragsform verleiht dem Lernprozess und der daran gekoppelten Lernbegleitung eine größere Ernsthaftigkeit, gleichzeitig können darin ergänzend auch Umgangsregeln zwischen Lehrenden und Lernenden festgehalten werden. So kann man sich im Zweifels- oder Konfliktfall auf die Lernvereinbarung berufen und mögliche Abweichungen und Störungen sachlich aufgreifen.

Die Lernvereinbarung stellt somit zugleich ein Planungs- und ein Kontrollinstrument dar, das den Weg zur Eigenverantwortlichkeit der Lernenden ebnet, den Erwerb von Lernkompetenz fördern und zur Metakommunikation dienen kann.

 

Wie sieht eine Lernvereinbarung aus?

Eine Lernvereinbarung besteht aus sechs Teilen, die das Ziel, die Handlungsschritte, mögliche Unterstützungsformen, Indikatoren für die Zielerreichung, eine Terminierung sowie eine Besiegelung der Vereinbarung mit den Unterschriften des oder der Lernenden und der Lehrperson enthalten (vgl. Abbildung).

Das Bild zeigt eine beispielhafte Lernvereinbarung.

Exemplarische Lernvereinbarung, Abbildung: Eigene Darsellung, CC BY-SA 3.0 DE

 

Für die Akzeptanz der Lernvereinbarung durch die Teilnehmenden ist es wichtig, dass deren Sinn und Zweck transparent und erfahrbar gemacht wird. Sobald Lernende bemerken, dass über die Lernvereinbarung bedarfsgerechtere Lernprozesse möglich und Ziele erreichbar werden, sind sie motiviert, das Instrument für die Planung und Kontrolle ihres Lernprozesses zu nutzen und die Lernbegleitung passend zur Vereinbarung zu realisieren.

Für eine Einführung des Instruments kommt es auf der Seite der Lehrenden dabei besonders auf die Fähigkeit an, das Lernpotenzial der Vereinbarung deutlich zu machen und die Teilnehmenden zu ermuntern, sich „frei“ eigene Ziele und Lernschritte zu überlegen. Diese gilt es anschließend gemeinsam auf die Realisierbarkeit hin zu besprechen und gegebenenfalls (und vermutlich zu Beginn im höheren Umfang) in Bezug auf sinnvolle Lerneinheiten und passende Methoden anzupassen.


Referenzen

Brater, M., Dahlem, H. & Maurus, A. (2004). Lernen am eigenen Problem. Berufliche Weiterbildung durch Lernbegleitung. Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, 33 (5), 29-32.