Pick (2015) hat neun Merkmale herausgearbeitet, die zusammengenommen für Beratung notwendig vorhanden sein müssen und in der Regel zwischen zwei Polen angesetzt sind. Hierin lassen sich die verschiedenen Beratungsformate verorten.
Freiwilligkeit. Oft ist es so, dass sich Ratsuchende selbst aussuchen, von wem und wie sie beraten werden wollen. Es gibt jedoch auch "Beratungsformate, die aufgrund bestimmter Vorgaben und zumeist rechtlicher Bestimmungen einen verpflichtenden Charakter haben" (Maier-Gutheil et al. 2015, S. 66).
Gesprächsrahmen. Beratungshandeln kann in andere Gesprächsformate eingebunden sein (zum Beispiel innerhalb einer Weiterbildung) oder explizit institutionalisiert sein (zum Beispiel als Beratung vor einem Kursbesuch). "Die Merkmale Freiwilligkeit und Gesprächsrahmen beziehen sich auf die Umstände des Zustandekommens einer Beratung" (Maier-Gutheil et al. 2015, S. 66, nach Pick, 2015, S. 72).
Problemverortung. In diesem Merkmal wird differenziert, ob eher die Person (Lernberatung) oder das Problem (die Informationsvermittlung und Aufklärung) im Zentrum der Betrachtung steht.
Expertise. Die Expertise des Beratenden umfasst Fachwissen über den Beratungsgegenstand, Prozessgestaltungswissen und Feldkompetenz in der Branche der Ratsuchenden.
Problemdefinition. Es wird unterschieden, ob die Definition des Anliegens gemeinsam erarbeitet wird oder ob die beratende Person das Problem übernimmt, wie es die ratsuchende Person benennt.
Grad der Redefinition des Problems. Beratungsformate unterscheiden sich darin, ob und wie professionelle Problemkategorien in die Problemdefinition einfließen.
Prozess. Dieses Merkmal beschreibt den Weg vom Problem zur Lösung. Dabei hängt es davon ab, ob ein bestimmtes Ziel verfolgt wird (der Beratende zeigt Handlungsalternativen entsprechend dem bevorzugten Ziel auf) oder ob die allgemeine Handlungsplanung im Vordergrund steht (der Beratende zeigt verschiedene Handlungsalternativen und Lösungen ohne Schwerpunkt).
Lösungsradius. Dieses Merkmal unterscheidet, ob die Lösung im Einflussbereich der Ratsuchenden oder der Beratenden liegt und betrifft die damit verbundenen Verantwortlichkeiten und Machtpotenziale.
Lösungsrahmen. Dieses Merkmal unterscheidet, ob die vorgeschlagene Handlungsoption auf das Beratungsgespräch beschränkt bleibt (z. B. Supervision) oder darüber hinausgeht (z. B. Gründungsberatung).
Diese Merkmale können dabei helfen, unterschiedliche Beratungsformate genauer zu beschreiben und damit klarer voneinander zu unterscheiden.