Ein Hinweis zur ND-Lizenz
Werke, die mit einer ND-Lizenz gekennzeichnet sind, dürfen nicht bearbeitet werden. Es dürfen auch keine Bestandteile daraus entnommen werden.
Die Angabe von vorgenommenen Veränderungen schützt zunächst die ursprüngliche Rechteinhaberin bzw. den ursprünglichen Rechteinhaber, die oder der den entsprechenden Inhalt lizenziert hat. Weshalb? Nehmen wir an, dass durch die Bearbeitung eines Werkes oder eines Materials ein anderer inhaltlicher Zusammenhang als der ursprünglich beabsichtigte hergestellt wird. Und nehmen wir zudem an, dass sich die ursprünglichen Autorinnen oder Autoren nicht damit identifiziert oder damit nicht in Verbindung gebracht werden möchten, weil der Stil oder die Qualität nicht ihren Vorstellungen entsprechen. Die Kennzeichnung der Änderungen und die Nennung der ursprünglichen Schöpferinnen oder Schöpfer dieser Änderungen sorgen dafür, dass Änderungen durch Dritte eindeutig diesen und nicht den ursprünglichen Autoren zugeschrieben werden.
Angabe von Veränderungen, Bild: Eigene Darstellung
Werke, die mit einer ND-Lizenz gekennzeichnet sind, dürfen nicht bearbeitet werden. Es dürfen auch keine Bestandteile daraus entnommen werden.
Im Lizenztext zu CC-Lizenzen mit einem ND-Modul wird von einer Bearbeitung gesprochen, wenn das Werk übersetzt, modifiziert, transformiert oder neu arrangiert wird. Als Bearbeitungen gelten beispielsweise Übersetzungen in eine andere Sprache, Verfilmungen von Büchern (Transformation in eine andere Werkkategorie) sowie Synchronisierung von Musik mit anderen Werken, wie Bildern oder Videos.
Ausdrücklich erlaubt sind technische Veränderungen, die den Inhalt nicht betreffen, wie Digitalisierungen und Formatänderungen. So ist die Digitalisierung eines Buches keine Bearbeitung, vielmehr handelt es sich hierbei um eine Vervielfältigung. Diese ist bei allen CC-Lizenzen, auch bei denen mit dem Baustein ND, ausdrücklich erlaubt.
Bild „Technische Änderungen vs. Bearbeitung“ von Henry Steinhau und David Pachali lizenziert unter CC BY 4.0
Wie man eine Bearbeitung in der Lizenzangabe vermerkt, hängt davon ab, ob es sich um eine geringe Veränderung handelt oder um eine, die so umfangreich ausfällt, dass sie selbst urheberrechtlich schützenswert ist, wenn also eine eigene Schöpfung dabei entsteht.
Bei bloß geringfügigen Veränderungen (siehe Bild unten), bei denen keine eigene Schöpfung entsteht, reicht ein Hinweis.
Handelt es sich bei den Bearbeitungen selbst um urheberrechtlich neue Werke, also eigene Schöpfungen, so muss neben dem Verweis auf die Bearbeitung auch der oder die Bearbeitende genannt und eine neue Lizenz vergeben werden. (Wenn das ursprüngliche Werk mit dem CC-Baustein SA lizenziert ist, so muss die gleiche Lizenz vergeben werden.)
Im untenstehenden Beispiel hat Max Müller das Bild „Fischotter, Lutra Lutra“ vom Autor Bernard Landgraf bearbeitet und sein daraus entstandenes Werk „Fischotter in Wellen“ genannt. Max Müller nennt sich dabei als Urheber und vergibt auf sein Werk eine Lizenz. Für die Angabe des Ursprungsautors und der Ursprungslizenz gelten die gleichen Bedingungen wie für die Quellenangabe ohne anschließende Bearbeitung.
Das Werk „Fischotter in Wellen“ ist eine Bearbeitung von „Fischotter, Lutra Lutra“ von Bernard Landgraf, genutzt unter CC BY-SA 3.0. „Fischotter in Wellen“ von Max Müller steht ebenfalls unter CC BY-SA 3.0.
Beziehungsweise für analoge Publikationen mitsamt der URLs:
Das Werk „Fischotter in Wellen“ ist eine Bearbeitung von „Fischotter, Lutra Lutra“ (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fischotter,_Lutra_Lutra.JPG) von Bernard Landgraf, genutzt unter CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode). „Fischotter in Wellen“ von Max Müller steht ebenfalls unter CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode).
Wenn nun eine nachnutzende Person das bearbeitete Werk („Fischotter in Wellen“) wiederum bearbeiten möchte, dann müssen beide Urheber und beide zugrundeliegenden Lizenzen genannt werden. Dies gilt entsprechend, wenn mehr Bearbeitungen vorgenommen wurden.
Das mag zunächst alles etwas kompliziert klingen, ist das Prinzip jedoch einmal verstanden, lässt es sich auf alle Werke und Veränderungen anwenden. Zudem gibt es zu dem Vorgehen ein paar praktische Tipps:
Weitere Informationen und Tipps zum Verwenden, Bearbeiten und Kennzeichnen finden Sie in den beiden folgenden Artikeln:
Textabschnitte „Gründe für Angabe von Veränderungen“, „Beispiele für Lizenzangaben mit Bearbeitungen“ sowie „Definition der freien Bearbeitung“ aus „Bearbeitungen frei lizenzierter Inhalte richtig kennzeichnen“ von Paul Klimpel, lizenziert unter der CC BY 4.0.
Hinweis-Textabschnitt über Zusammenstellung von Werken aus „Kombinieren, Bearbeiten, Remixen: OER richtig verwenden“ von Henry Steinhau und David Pachali für iRightsinfo lizenziert unter CC BY 4.0.
Bild „Technische Änderungen vs. Bearbeitung“ von Henry Steinhau und David Pachali für iRightsinfo, lizenziert unter CC BY 4.0.
Lizenztext Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International.