Im Kontext von Online-Lernen ist mit Blended Learning die geeignete Verbindung von Präsenz- und Online-Lernszenarien gemeint. To blend something bedeutet im Englischen etwas vermischen.  Es werden also verschiedene Lernmethoden, Medien und Lernformen miteinander kombiniert. Vereinzelt wird das Konzept auch als integriertes oder hybrides Lernen bezeichnet. Das Ziel von Blended Learning ist, elektronische Formen des Lernens mit den sozialen Aspekten von Präsenzveranstaltungen zu verbinden, um möglichst flexible und effiziente Lehr-Lernangebote zu kreieren.

Online-Anteile beim Blended Learning

Insbesondere folgende Teile können internetgestützt stattfinden: 

  • die Bereitstellung von digitalen Kursmaterialien
  • die Bereitstellung von digitalen Selbstlernmaterialien
  • die Bereitstellung von Aufgaben über Online-Anwendungen
  • Online-Prüfungen oder Online-Tests
  • einzelne E-Learnings zur Kursbegleitung oder als Vor- oder Nachbereitung einer Weiterbildung
  • einzelne Seminarbausteine oder Kurseinheiten als Online-Lerneinheiten: eine Vorlesung oder ein Lehrvideo auf Youtube, Gruppenarbeiten über Groupware, eine Sitzung als Webinar oder eine Videokonferenz, individuelle Betreuung, individuelle oder Gruppenarbeitsräume im Internet, Foren

Wichtig beim Konzept Blended Learning ist, dass die eine Komponente nicht ohne die andere funktioniert: Das bedeutet, dass Präsenzphasen und Online-Phasen genau aufeinander abgestimmt sein müssen, um aus jeder Methode das Beste herauszuholen und die Nachteile so gering wie möglich zu halten.

Schieben Sie den Regler in der Mitte des Bildes nach rechts oder links, um sich die beiden Kursbeispiele anzeigen zu lassen.

 

Eigene Darstellung mithilfe des Tools Linoit https://en.linoit.com/. CC-BY-SA 3.0

Die Online-Elemente können unterschiedliche Funktionen erfüllen: beim Blended Learning-Beispiel zum Kurs "Deutsch als Fremdsprache" dienen die Online-Module vor allem der Übung und Anwendung des im Kurs vermittelten Wissens. Das Beispiel Vertrieb verdeutlicht hingegen, wie die E-Learnings als vorbereitendes Lernangebot für die Präsenzphasen eingesetzt werden können. 

Auf den Kopf gestellt: Flipped Classroom

Eine Blended-Learning-Variante der jüngeren Zeit ist der so genannte flipped classroom

Hier handelt es sich um ein didaktisches Konzept, bei dem Lerninhalte vor der Präsenzveranstaltung zum Selbststudium zur Verfügung gestellt werden und die gemeinsame Zeit im Seminar für Praxis und Anwendung genutzt wird. To flip something bedeutet im Englischen etwas umdrehen – vereinzelt wird das Konzept des Flipped Classroom daher auch als inverted classroom, also umgedrehte Lehre bezeichnet. Häufig werden die vorbereitenden Lerninhalte als Video zur Verfügung gestellt. Dies hat seinen Ursprung darin, dass viele Kursleitende ihre eigenen Vorlesungen abfilmten, um den Studierenden die Möglichkeit zu geben, über ein Video das Thema noch einmal zu wiederholen. 

Die Idee vom Flipped Classroom ist also, die klassischen Erklär-Phasen der frontalen Lehre aus dem Seminarraum heraus in Form von Selbstlerneinheiten in die Vorbereitungszeit der Lernenden zu verlagern. So können sich Lehrende und Lernende in der Präsenzphase ganz auf die praktische Anwendung und Problemlösung konzentrieren. 

Das hat den Vorteil, dass die Kursmitglieder im Selbststudium ihrem persönlichen Lerntempo folgen können. Wer schnell vorankommt, überspringt Inhalte oder erarbeitet zusätzliches Material. Wer etwas noch einmal bearbeiten möchte, wiederholt. Flipped Classroom ist eine probate Methode, um individuelle Lernprozesse zu fördern. 

Auf diese Weise bleibt in den Präsenzveranstaltungen mehr Zeit für die Vertiefung eines Themas und gemeinsame Transferleistungen – und zwar dort, wo Lehrende präsent sind, um dies zu begleiten. Daher ändert sich insbesondere beim Konzept des Flipped Classrooms die Rolle der Lehrenden von „Wissensvermittelnden“ hin zu „Beratenden“, „Lernbegleitenden“ oder „Coaches“. 

Je nach Thema und Zielsetzung eines Seminars kann das Verhältnis zwischen Präsenz- und Onlineeinheiten sehr unterschiedlich ausfallen. Lehrkräfte können einzelne Stunden oder ganze Lehr-/Lerneinheiten mit Flipped Classroom gestalten oder einen Kurs noch viel umfassender darauf ausrichten. Wenn Sie die Methode anwenden möchten, müssen Sie also nicht gleich Ihre gesamte bisherige Kursplanung verwerfen, sondern können sich – gemeinsam mit den Teilnehmenden – auch langsam an das Konzept herantasten.

Es geht auch ohne Video!

Häufig erstellen Lehrende eigene Videos. Beim „flippen“ muss aber nicht immer das Video das zentrale Element sein. Wenn Sie noch keine Erfahrung mit der Produktion von Lehrvideos oder multimedialen Inhalten haben, können Sie auch auf Material fremder Autorinnen und Autoren zurückgreifen. Mögliche Formen sind

  • Videos/Lehrvideos fremder Autorenschaft (unter Berücksichtigung des Urheberrechts)
  • PowerPoint Präsentationen, die mittels Screencast abgefilmt werden
  • Texte aus eigener Hand oder fremder Autorenschaft (unter Berücksichtigung des Urheberrechts)
  • Videos, die mithilfe von Animationsprogrammen oder Anwendungen für die Erstellung von Online-Lehrmaterialien erstellt werden, ohne dass Sie als Lehrkraft auftreten müssen

Wenn Sie zum "flippen" Material, verwenden möchten, das Sie nicht selbst erstellt haben, dann müssen Sie die Rechte des Erstellers oder der Erstellerin dieser Materialien berücksichtigen und die Vorschriften zur dessen Nutzung beachten. Auch wenn es sich um „offene Bildungsmaterialien“ (OER) handelt, gibt es unterschiedliche Vorgaben zur weiteren Verwendung und Bearbeitung dieser Medien. 


Referenzen

Nimmerfroh, M.-C. (2016). Flipped Classroom. Verfügbar unter www.die-bonn.de/wb/2016-flipped-classroom-01.pdf (zuletzt abgerufen am 18.09.2019) 

Nimmerfroh, M.-C. (2016) Flipped Classroom ohne Videoeinsatz. Verfügbar unter https://wb-web.de/material/methoden/flipped-classroom-ohne-videoeinsatz.html (zuletzt abgerufen am 18.09.2019)   

Witt, S. Recht in der Weiterbildung. Folge 3: Urheberrecht.  Verfügbar unter https://wb-web.de/dossiers/recht-weiterbildung/folge-3-urheberrecht.html (zuletzt abgerufen am 20.09.2019)